Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 20251 ohne Schonfrist. Für viele Betriebe im Rhein-Main-Gebiet bedeutet das: Bei Nichtumsetzung besteht sofortiger Handlungsbedarf. Seit der Verabschiedung durch den Bundestag am 13. November 2025 ist diese Wartezeit beendet2, und Betriebe stehen vor der komplexen Aufgabe, die neuen Cybersicherheitspflichten unverzüglich umzusetzen. Die neue Rechtslage trifft viele Unternehmen in […]

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